
Post vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege
Die Möglichkeit einer Beteiligung von Interessierten, Expert*innen und Fachgesellschaften vor einer abschließenden Fertigstellung eines Expertenstandards ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal im methodischen Vorgehen des DNQP.
Daher führt das DNQP grundsätzlich vor der Veröffentlichung eines neu entwickelten oder aktualisierten Expertenstandards eine sogenannte Konsultation durch. Über die Fachpresse und den DNQP-Newsletter wird die interessierte Fachöffentlichkeit über die Möglichkeit der Mitwirkung informiert.
Dabei unterscheiden sich die Beteiligungsformen bei der Neuentwicklung eines Expertenstandards oder einer Aktualisierung. Bei einer Neuentwicklung findet eine Konsensus-Konferenz statt, an der bis zu 600 Personen persönlich teilnehmen können und mündlich oder schriftlich Stellung zu dem auf der Konferenz vorgestellten Expertenstandard-Entwurf nehmen können. Alle angemeldeten Teilnehmer*innen erhalten vier Wochen vor der Veranstaltung ausführliche Arbeitstexte zur inhaltlichen Vorbereitung. Diese enthalten den vorläufigen Entwurf des Expertenstandards, die zugrundeliegende Literaturstudie und Hinweise zum Ablauf der Konferenz. Die Wortbeiträge auf der Konsensus-Konferenz werden aufgenommen und im Nachgang transkribiert. Schriftliche Stellungnahmen werden sowohl auf der Konferenz als auch bis zu vier Wochen nach der Konferenz noch angenommen.
Bei Aktualisierungen werden Online-Konsultationen durchgeführt. Dabei stehen der aktualisierte Expertenstandard und die dazugehörige Literaturstudie für acht Wochen im Internet frei zum Download zur Verfügung. In diesem Zeitraum werden schriftliche Rückmeldungen beim DNQP gesammelt und anschließend der Expertenarbeitsgruppe zur Verfügung gestellt. In einigen Einrichtungen ist es mittlerweile schon Tradition, dass sich eine Arbeitsgruppe mit den Entwürfen befasst und eine Rückmeldung an das DNQP schickt. Ebenso beteiligen sich häufig Berufsverbände oder Fachgesellschaften an den Konsultationsverfahren. Die Hinweise nehmen z. B. die Perspektive der Umsetzung des empfohlenen Qualitätsniveaus in den Praxis-Alltag in den Blick oder gehen. auf mögliche Spezifizierungen bei bestimmten Zielgruppen oder Settings ein.
Aktuell abgeschlossen hat das DNQP die gemeinsame Aktualisierung der Expertenstandards zum akuten und zum chronischen Schmerz. Die Veröffentlichung dazu erscheint in Kürze. An der Konsultationsphase bestand großes Interesse, was sich an den mehr als 3.000 heruntergeladenen Konsultationsfassungen und den dreißig schriftlichen Rückmeldungen zeigte, mit denen sich die Expertenarbeitsgruppe in einem Video-Meeting befasste, nachdem alle Rückmeldungen zuvor systematisch aufbereitet wurden.
Zurzeit ruft das DNQP zur Beteiligung an der Konsultationsphase für den Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ auf. Auch wenn dieser Standard kein klassischer DNQP-Standard ist, sondern das DNQP ihn 2014 im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 ABS 1 SGB XI entwickelt hat und zur Zeit aktualisiert, sieht die zugrundeliegende Verfahrensregelung die Einhaltung des methodischen Vorgehens des DNQP vor.
Hier besteht noch bis zum 6. September die Möglichkeit, eine Rückmeldung abzugeben. Das Interesse ist bereits nach 3 Wochen mit mehr als 2.000 Seitenzugriffen als hoch anzusehen.
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Kontakt:
Petra Blumenberg