
-Post aus dem DNQP-
Vertrauen ist dieser Tage ein viel verwendetes Wort. Und auch wir wollen uns in diesem Blog-Beitrag damit befassen, woher Sie eigentlich wissen können, dass Sie uns und den Expertenstandards vertrauen können. Die Glaubwürdigkeit eines Qualitätsinstrumentes, ganz gleich ob Expertenstandard oder Leitlinie, ist Voraussetzung dafür, dass es akzeptiert wird. Dabei spielt die Transparenz über das methodische Vorgehen bei der Entwicklung von Instrumenten eine große Rolle. Zum Beispiel muss gewährleistet sein, dass die Personen, die an der Entwicklung oder Aktualisierung beteiligt werden, ihre möglichen Interessenskonflikte offenlegen, aber auch das Vorgehen bei der Bewertung der Literatur muss nachvollziehbar dargestellt sein. Alle Informationen zum methodischen Vorgehen können Sie HIER [1] nachlesen. In diesem Blog-Beitrag soll es um das „Monitoring“ gehen. Mit diesem stellen wir sicher, dass die Inhalte eines Expertenstandards, dessen Umsetzung in Ihren Einrichtungen Zeit und Geld kostet, auch noch dem aktuellen Stand des Wissens entsprechen.
In dem Blog-Beitrag vom Juni 2020 [2] haben wir bereits über die Bedeutung der Aktualisierung gesprochen und im September 2020 [3] und Januar 2021 [4] die Aktualisierung der Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege und Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege diskutiert.
Aber woher wissen wir eigentlich, wann ein Expertenstandard aktualisiert werden muss?
Das DNQP hat sich in den vergangenen 20 Jahren immer wieder mit der wissenschaftlichen Literatur zur Aktualisierung von Qualitätsinstrumenten befasst. Auch wenn Leitlinien und Expertenstandards in ihrer Ausgestaltung unterschiedlich sind, unterliegen sie doch den gleichen methodischen Grundsätzen. Diese gemeinsamen methodischen Grundsätze sehen vor, dass beide Instrumente nach ihrer Entwicklung und Konsentierung zunächst eine Gültigkeit von fünf Jahren haben, nach denen sie spätestens aktualisiert werden müssen. Den Zeitraum nach einer ersten bis zur zweiten Aktualisierung hat das DNQP auf sieben Jahre verlängert, da sich die Inhalte von Expertenstandards als sehr robust erwiesen haben. Die regulären Aktualisierungszeiträume von fünf beziehungsweise sieben Jahren gelten für den Fall, dass sich kein vorzeitiger Aktualisierungsbedarf ergibt. Dieser kann sich beispielsweise durch neues Wissen zu einem Thema oder durch eine veränderte Versorgungspraxis ergeben.
Damit in den Zeiträumen zwischen einer Entwicklung und der ersten Aktualisierung oder zwischen zwei Aktualisierungen gewährleistet werden kann, dass keine wesentlichen Veränderungen des Wissens oder der Praxisbedingungen übersehen werden, gibt es das sogenannte „Monitoring“. Damit ist ein standardisiertes Verfahren gemeint, mit dem die jeweiligen Expertenarbeitsgruppen jährlich angeschrieben und befragt werden, ob es aus ihrer Sicht einen Veränderungsbedarf am Expertenstandard gibt und wie dringlich dieser eingeschätzt wird. Im Papier zum methodischen Vorgehen des DNQP heißt es hierzu:
„Damit trotz eines längeren Zeitraumes seit Erstellung der letzten Literaturstudie gewährleistet werden kann, dass die zugrunde gelegte Wissensbasis noch dem aktuellen Wissensstand entspricht beziehungsweise sicherzugehen, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die dem Leistungsniveau eines Expertenstandards entgegenstehen, kommt dem jährlichen Monitoring eine besonders hohe Bedeutung zu. Durch dieses regelmäßige Monitoring-Verfahren zwischen wissenschaftlichem Team des DNQP und Mitgliedern der Expert*innarbeitsgruppen wird gewährleistet, dass relevante wissenschaftliche Veränderungen oder Veränderungen von Praxisbedingungen zu den einzelnen Expertenstandards rechtzeitig erkannt und berücksichtigt werden.“
(DNQP 2019, S.24)
Ausschlaggebend ist dabei natürlich, dass sich die Expert*innen nach wie vor intensiv mit dem Thema des jeweiligen Expertenstandards in der Wissenschaft und/oder im pflegerischen Versorgungskontext befassen. Neben der wichtigen Einschätzung der Expert*innen fließen auch Rückmeldungen aus den Praxiseinrichtungen mit ein, die das wissenschaftliche Team des DNQP telefonisch oder per Mail erreichen. So haben besonders letztere dazu beigetragen, dass die beiden Expertenstandards zum Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen und zum Schmerzmanagement bei chronischen zu einem gemeinsamen Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege zusammengefügt wurden.
Bisher hat sich bei noch keinem der Expertenstandards des DNQP ein vorzeitiger Aktualisierungsbedarf ergeben. Auch bei den dann regulär durchgeführten Aktualisierungen ergaben sich in der Vergangenheit eher geringfügigere Veränderungen am Standard, was als Indiz gewertet werden kann, dass beim Monitoring keine dringenden Aktualisierungsbedarfe übersehen wurden.
Sollten Sie Fragen oder Hinweise zum Monitoring oder zu unseren Expertenstandards haben, schreiben Sie uns!
Kontakt:
Petra Blumberg
p.blumenberg(at)hs-osnabrueck.de
Quellen:
[1] https://www.dnqp.de/fileadmin/HSOS/Homepages/DNQP/Dateien/Weitere/DNQP-Methodenpapier2019.pdf
[2] https://www.dzla.de/expertenstandardaktualisierung-und-auditinstrumente/
[3] https://www.dzla.de/schmerzmanagement-in-der-pflege-aktualisierung-2020/
[4] https://www.dzla.de/expertenstandard-erhaltung-und-foerderung-der-mobilitat-in-der-pflege/